Kennzeichenleuchte
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger
Anzahl: 1 oder mehr
Farbe: Weiß
Anbau des Kennzeichenschildes: Mitte oder links (bzw. rechts bei Linksverkehr)
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss- und Seitenmarkierungsleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden.