QASHQAI J11: Kennzeichenbeleuchtung

Muss ich Dich korrigieren . Klar darfst du die Birnen tauschen . Wer sagt denn sowas . Solange das Kennzeichen genug beleuchtet wird ..... Es ist egal, ob die Birnen gelb oder weiß leuchten !! Wer hat Dir sowas denn erzählt
 
Klar kannst du Birnen tauschen. Kannst du beim Abblendlich oder Fernlicht ja auch. Nur, die Dinger brauchen bestimmt ein E-Prüfzeichen...oder irre ich mich :quest:
 
@ biglion:

Falsch, die Kennzeichenleuchte muss weiß sein, siehe Zitat der Fa. Hella:
Kennzeichenleuchte
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger
Anzahl: 1 oder mehr
Farbe: Weiß
Anbau des Kennzeichenschildes: Mitte oder links (bzw. rechts bei Linksverkehr)
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss- und Seitenmarkierungsleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden.
 
Richtig! Die StVZO bringt da Erleuchtung:
Im § 49a heißt es einleitend im Absatz 1:
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
"An" heißt "Außen", sonst würde da "In" stehen.
Die folgenden Paragraphen bis hin zum § 53 erläutern das Ganze dann noch etwas genauer.
Außerdem ist hier noch der § 22 ausschlaggebend, der festlegt, welche Teile des Fahrzeugs bauartgenehmigt sein müssen. Und hier gibt es u. a. folgende Punkte:
21. Beleuchtungseinrichtungen für Kennzeichen (§ 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung);
21a. Beleuchtungseinrichtungen für transparente amtliche Kennzeichen (§ 10 Fahrzeugzulassungs-Verordnung);
 
@ biglion:

Falsch, die Kennzeichenleuchte muss weiß sein, siehe Zitat der Fa. Hella:


Also ich habe an noch keinem Auto eine weiße Kennzeichenbeleuchtung gehabt , die war eigentlich immer gelblich !!
Habe meine Kennzeichenbeleuchtung immer durch weiße LEDs getauscht und da hat noch nie einer was beanstandet , nicht einmal der TÜV . Also ist das völliger Blödsinn ....
Ich darf auch nicht bei rot über die Ampel laufen , trotzdem macht es jeder .....
 
Als ich mit meinen letzten Auto und ausgetauschten LED Standlichtern einfuhr, durfte ich gleich wieder rausfahren weil so hätte ich keinen TÜV bekommen...... ja die haben wohl keine Ahnung und sollten mal im Forum lesen, sind ja auch nur Prüflinge...:cool:
 
Ich rede auch nicht von Standlichtern, das ist wieder was ganz anderes . Aber bei Kennzeichenbeleuchtung sagt keiner was und man bekommt ja auch Birnen mit Prüfzeichen !!![emoji6]
 
Lichter sind Lichter. Egal ob im Standlicht oder in der Kennzeichenbeleuchtung. Und nur weil keiner was sagt, heißt das nicht, dass Leuchtmittel ohne Prüfzeichen erlaubt sind.
 
Steht aber eigendl. auch auf der Verpackung zb. bei den Osram LED Brinen, nur innen, nicht außen.

Wobei ich bei WEIßEN LED Lampen für die Kennzeichenbel. jetz kein Problem sehe, Standlicht schon eher hatte damals im J10 aber auch nie ein Problem mit den Osram LED als Standlicht vorne.

Aber es gibt ja auch LED Lampen die mehr ins bläuliche gehen siehe meist an diversen speziellen VAG Fahrzeugen :mrgreen: was ntrl. nicht i.O. ist.
 
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