Betreiben der Standheizung mit Heizöl
Da die Dieselpreise ja momentan wieder in die Höhe schnellen, wie die Wasserpegel bei Hochwasser, habe ich dem Zoll vor einer ganzen Weile (genau gesagt das erste mal vor einem Jahr) eine E-Mail geschrieben, mit der Frage, ob ich eine Standheizung in meinem Fahrzeug auch mit Heizöl betreiben dürfe.
Per Gesetz handelt es sich bei einer Stand
heizung ja um ein Gerät zur erwärmung eines Raumes und nicht zum Fortbewegen eines Fahrzeuges.
Folglich müsste m.E. ja der Betrieb mit Heizöl (und einem separatem Tank) erlaubt sein.
Sehr gespannt habe ich auf eine Antwort gewartet, welche ich auch ein halbes Jahr später noch nicht erhalten habe.
Auf meine Nachfrage - bezugnehmend auf die E-Mail vom 03.11.2009 - kam ebenfalls keine Antwort.
Ich habe vor 2 Stunden nochmals eine E-Mail an entsprechende Abteilungen gesendet und hoffe, dass meine Frage dort nicht als Witz, sondern als ernsthafte Frage aufgegriffen wird und ich auch eine Antwort bekomme.
Denn ich bin immernoch der Meinung, dass ich zum heizen, wie der Name schon sagt, Heizöl verwenden darf.
Ich halte euch auf dem laufenden
gruß Sven
Nachtrag:
Steuerermäßigung
Verwendungszweck
Reduzierte Steuersätze sind in § 2 Abs. 3 EnergieStG für folgende Verwendungszwecke vorgesehen: